Sie sind Eigentümer einer Immobilie? Dann empfehlen wir Ihnen, sich schon frühzeitig mit Fragen rund um das Vererben zu beschäftigen. Wie stellen Sie sicher, dass die Immobilie so übertragen wird, wie Sie es sich wünschen? Wie lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen unter den Erben im Vorfeld möglichst vermeiden? Und wie können sich Lebenspartner gegenseitig absichern?
Das Vererben einer Immobilie bedeutet frühzeitig Vorsorge zu treffen. Das heißt nicht nur, die rechtlichen Weichen zu stellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass Ihre Lieben in einer schwierigen Zeit vor finanziellen und emotionalen Belastungen geschützt sind. Eine Immobilie zu vererben ist für Ihre Erben nicht nur ein Geschenk der Vergangenheit, sondern auch eine Chance, durch kluge finanzielle Entscheidungen eine solide Zukunft aufzubauen.
Diese Situation wiederholt sich in Deutschland immer wieder: Das Familienheim geht ins gemeinsame Erbe der Kinder über, das Elternhaus hat an Wert gewonnen – keiner der Erben möchte oder kann die anderen auszahlen. Dabei besteht die Gefahr von Streitigkeiten. Um Konflikte zu vermeiden, sollte Sie zu Lebzeiten Klarheit schaffen und Ihr Erbe regeln. In Betracht kommen verschiedene Alternativen, etwa ein Testament oder Erbvertrag, aber auch die Schenkung oder der Verkauf der Immobilie noch zu Lebzeiten.
Das Erbe nicht dem Zufall überlassen
Eine besondere Form des eigenhändigen Testaments ist das sogenannte Berliner Testament. Damit enterben Eheleute formell ihre Kinder. So sichern sie sich gegenseitig finanziell ab. Die Kinder erben erst dann, wenn beide Eltern verstorben sind, es sei denn, sie machen ihren Pflichtteil geltend. Wer in einem Testament leer ausgeht, kann gegenüber dem Erben trotzdem seinen Pflichtteil einfordern. Der liegt bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings kann im Vorfeld mit den Erben ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Zu bedenken ist dennoch: Bei einem größeren Vermögen kann das Berliner Testament unvorteilhaft sein, wenn dies beim Übergang auf den Partner besteuert wird und später erneut beim Übergang auf die Kinder.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu Lebzeiten unter Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts zu übertragen und ins Grundbuch eintragen zu lassen. Sie behalten dann das Recht, darin wohnen zu bleiben oder sie wirtschaftlich zu nutzen, beispielsweise durch Vermietung. Sie tragen alle damit verbundenen Kosten wie Steuern oder Reparaturkosten.
Zu Lebzeiten verschenktes Vermögen unterliegt der Schenkungssteuer. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld beraten zu lassen, um Ausnahmen und Befreiungen von der Schenkungssteuer zu klären!
Was tun mit der geerbten Immobilie – veräußern oder behalten? Oft kann ein Verkauf sinnvoll sein – etwa, weil die Immobilie nicht zur eigenen Lebenssituation passt. Legen Sie den Erlös durch den Verkauf der Immobilie diversifiziert am Kapitalmarkt an und profitieren Sie von den Wachstumskräften der Weltwirtschaft. Lassen Sie das geerbte Vermögen für sich arbeiten, wenn Sie das Risiko tragen können. Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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