Das Erbe nicht dem Zufall überlassen

Den Nachlass aktiv regeln

Nach Schätzungen werden in Deutschland jährlich zwischen 200 und 400 Milliarden Euro an Privatvermögen vererbt, vor allem Geld, Wertpapiere und Immobilien1. Das ist eine ganze Menge. Laut Umfragen2 erhält jeder fünfte Erbe dabei zwischen 50.000 und 250.000 Euro, jeder Zehnte zwischen 250.000 Euro und einer Million. Doch 66 Prozent der Deutschen haben kein Testament3. Wie ist es mit Ihnen, haben Sie schon über das Thema nachgedacht? Gerade bei einer größeren Anzahl in Frage kommender Erbinnen und Erben oder auch bei komplexen Nachlässen kann es sinnvoll sein, ein Testament in Betracht zu ziehen.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich ist die Erbfolge eindeutig geregelt. Wer davon abweichen möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.
  • Eine Schenkung zu Lebzeiten kann eine Option sein. Steuerfreibeträge können dabei genutzt werden.  
  • Holen Sie sich gegebenenfalls im Vorfeld steuerlichen oder notariellen Rat ein. So fällt es leichter, eventuelle Konflikte frühzeitig zu adressieren und Fallstricke zu vermeiden.

Die Regelung des Nachlasses und die Planung des Erbes sind entscheidende Schritte im Generationenmanagement. Einmal geregelt, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern.

Prof. Dr. Stefan May
Leiter Anlagestrategie & Produktentwicklung

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Die Ausgangslage

Ein Nachlass, vor allem wenn er größer ist, schafft oft Konflikte zwischen den Erbinnen und Erben. Das mag daran liegen, dass laut Umfragen nur in rund einem Drittel aller Fälle offen und frühzeitig über das Thema gesprochen wird4. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Die ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ehepartner erben grundsätzlich ein Viertel, bei einer Zugewinngemeinschaft die Hälfte. Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden wie Ehegatten behandelt. Zum Erbmaß zählt das gesamte Vermögen der Erblasserin oder des Erblassers – also etwa Bargeld, Bankguthaben und Wertpapierdepots, Immobilien, Versicherungen und sämtliche Wertgegenstände, aber natürlich auch etwaige Schulden und Verbindlichkeiten.  

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Wie muss ein Testament aussehen?

Für ein Testament braucht man nicht zwingend einen Notar. Es reicht prinzipiell, wenn es handschriftlich selbst verfasst ist. Der Verfasser und das Datum der Erstellung müssen im sogenannten eigenhändigen Testament eindeutig identifizierbar sein. Deshalb gibt es strenge Formanforderungen. Ein Testament kann zu Hause oder beim zuständigen Nachlassgericht verwahrt werden. Davon zu unterscheiden ist das „notarielle Testament“, das mit Hilfe eines Notariats verfasst und dann amtlich verwahrt wird. Die Notarin bzw. der Notar beraten in rechtlichen Fragen. Die notarielle Gebühr hängt vom Vermögen ab.

So gehen Sie vor

  • Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Familie beziehungsweise Ihren potenziellen Erbinnen und Erben.
  • Je komplexer die Vermögens- und Erbsituation, desto wichtiger ist die Unterstützung von Expertinnen und Experten.
  • Regeln Sie alles Nötige frühzeitig. Dazu gehört auch Ihr „digitaler Nachlass“, also die Frage, was mit Zugängen zu Onlinekonten, sozialen Medien und Ihren Daten im Fall des Falles passieren soll.  
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Generationenmanagement bei der Quirin Privatbank

In der Vermögensplanung begleiten wir Sie in allen Lebensphasen und verweisen gegebenenfalls auf externe Spezialisten in unserem Netzwerk. Darüber hinaus beziehen wir auf Wunsch Ihre Kinder gerne schon frühzeitig in Ihre Planungen mit ein – etwa mit einer Teilnahme an Jahresgesprächen.  

Falls Sie geerbt haben, finden wir gerne gemeinsam mit Ihnen Antworten auf die Frage, wie Sie das geerbte Vermögen in Ihrem Sinne oder im Sinne des Erblassers künftig anlegen können. Sprechen Sie uns an!

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