Wenn Angehörige Unterstützung benötigen

Der Bedarf steigt

Immer mehr Menschen brauchen im Alter Unterstützung. Ein paar Zahlen, die das untermauern: Im Jahr 2001 gab es rund zwei Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Zehn Jahre später waren es bereits knapp fünf Millionen1. Dass die Tendenz weiter steigt, hängt mit der demografischen Entwicklung zusammen. Dabei werden sehr viele Pflegebedürftige teilweise oder überwiegend durch Angehörige versorgt. Doch diese Aufgabe kann zur großen Herausforderung werden, wenn sie Beruf und Pflege unter einen Hut bringen müssen. Und professionelle Hilfe, ob für zu Hause oder im Pflegeheim, kann hohe Kosten verursachen …  

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwandte in gerader Linie müssen prinzipiell im Fall des Falles Unterhalt leisten, also etwa auch Kinder für die Eltern. Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt das aber erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen.
  • Pflegende Angehörige können Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Pflegegrads.
  • Wer frühzeitig Vermögen aufbaut – ob für die eigene Vorsorge oder um Angehörige zu unterstützen –, schafft sich zusätzlich finanzielle Spielräume.

Die Unterstützung von Angehörigen erfordert nicht nur großes Engagement, sondern auch eine kluge finanzielle Strategie.

Philipp Dobbert
Chefvolkwirt und Leiter Vermögensverwaltung

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So hilft die Pflegekasse  

Die meisten Menschen möchten im Alter weiterhin in der vertrauten Umgebung bleiben. Deshalb werden viele zu Hause versorgt, von Angehörigen oder mobilen Pflegediensten. Wurde ein Pflegegrad zuerkannt, unterstützt die Pflegekasse mit Pflegegeld, Sachleistungen oder einer Kombination von beidem. Darüber hinaus leistet die Pflegekasse auf Antrag Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.  

Pflegende Angehörige werden sozial abgesichert und können berufliche Auszeiten nehmen. Hierbei gibt es verschiedene Optionen:  

  • In einer Akutsituation können sich Angehörige bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld von bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens.  
  • Um Angehörige zu Hause zu pflegen, können Angehörige bis zu sechs Monate aus dem Job aussteigen oder diesen reduzieren.
  • Im Rahmen der Familienpflegezeit können Pflegende bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, müssen aber mindestens 15 Wochenstunden weiterarbeiten.

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Die Frage des Unterhalts

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) sind Angehörige in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet, also auch Kinder den Eltern gegenüber. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 wurden in der Praxis aber die meisten davon befreit. Denn seither gilt die Pflicht nur noch ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro. Bevor aber überhaupt Angehörige verpflichtet werden, muss das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht werden – bis zur Grenze eines Schonvermögens nach der jeweils aktuellen Gesetzeslage. Eine selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen, sofern sie „angemessen“ ist. Holen Sie sich hierzu im Zweifel rechtlichen Rat ein.

Immobilie verrenten – eine Option fürs Alter.

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Entnahmeplan: An den Kapitalmärkten partizipieren und Angehörige finanziell unterstützen

Im Rahmen der Vermögensverwaltung bietet sich die Möglichkeit an, einen monatlichen Entnahmeplan zu erstellen, um beispielsweise den Eltern regelmäßig finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Das heißt, Sie entnehmen einen bestimmten monatlichen Betrag aus Ihrem Vermögen, um diesen für die Bedürfnisse der Eltern einzusetzen, während Ihr Vermögen weiter wächst und von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren kann. Beachten Sie, dass die Anlage am Kapitalmarkt mit Risiken verbunden ist, kurzfristige Kursverluste sollten Sie tragen können. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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Darüber sollten Sie sich Gedanken machen

  • Ob eine Bank- oder Vorsorgevollmacht – sorgen Sie dafür, dass Ihre Vertrauenspersonen im Bedarfsfall bedeutende Entscheidungen treffen können.  
  • Ermitteln Sie den möglichen Finanzbedarf und stellen Sie diesem die voraussichtlichen Einnahmen gegenüber, zum Beispiel aus Rentenansprüchen, etwaigem Pflegegeld oder aus einer Vermietung der eigenen Immobilie.
  • Starten Sie so früh wie möglich mit Ihrer Altersvorsorge – wir beraten Sie gerne!

Gut zu wissen

Wenn die Unterbringung im Pflegeheim unumgänglich wird, deckt zwar die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. In der Praxis reicht diese Unterstützung allerdings oft nicht einmal für die Hälfte des tatsächlichen Aufwands. Im Jahr 2023 musste für einen stationären Pflegeheimplatz im Schnitt ein Eigenanteil von 2.610 Euro aufgebracht werden2.

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Die Kapitalmärkte für die Vorsorge nutzen

Ein frühzeitiger Beginn der privaten Altersvorsorge ist unerlässlich, um später den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten und langfristige finanzielle Stabilität zu sichern. Im Rahmen einer Vermögensverwaltung bei der Quirin Privatbank können Sie die Kapitalmärkte systematisch in Ihre private Vorsorge einbeziehen – starten Sie jetzt und lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten.  

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