In Deutschland gibt es rund 17,3 Millionen Ehepaare. Hinzu kommen rund 3,4 Millionen Lebensgemeinschaften.1 Es ist sicher kein Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt. Aber wenn dem Partner oder der Partnerin etwas zustößt, bringt das unter Umständen schnell finanzielle Herausforderungen mit sich. Im Falle des Todes haben Hinterbliebene unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Doch unabhängig von allen Rentenansprüchen ist es ratsam, sich gemeinsam um die finanzielle Absicherung zu kümmern.
Heute für morgen: Sorgen Sie gemeinsam für die Zukunft (finanziell) vor und treffen Sie frühzeitig wichtige Vorkehrungen, um sich abzusichern.
Die Einkommen von Männern und Frauen nähern sich zwar langsam an. Dennoch verdienen Frauen im Schnitt weiterhin rund 18 Prozent weniger als Männer.2 Und weiterhin sind es vor allem Frauen, die sich um die Kinder oder die Pflege älterer Angehöriger kümmern. Dafür nehmen viele gebrochene Erwerbsbiografien in Kauf. Dazu kommt: Nach einer Erhebung der Unternehmensberatung Ernst & Young verfügen nur 37 Prozent der befragten Frauen über eine private Altersvorsorge. Bei den Männern sind es immerhin 48 Prozent3. Angesichts der demografischen Entwicklung wächst für alle die Notwendigkeit, privat für das Alter vorzusorgen.
Manche Paare führen Konten und Depots gemeinsam, andere getrennt. Beides hat Vor- und Nachteile. Gemeinschaftskonten sind in der Regel „Oder“-Konten. Das bedeutet: Beide können unabhängig darüber verfügen. Das erleichtert den gemeinsamen Vermögensaufbau, erfordert aber auch Vertrauen – etwa bei unterschiedlicher Risikoneigung oder im Falle einer Trennung. Finanzämter gehen bei Gemeinschaftskonten von einer hälftigen Verteilung des Vermögens aus. Ohne vertragliche Regelungen kann hier ein Schenkungssteuer-Risiko entstehen, wenn etwa die Auszahlung einer Lebensversicherung oder der Verkaufserlös einer geerbten Immobilie auf das Konto fließen. Eine Option ist das sogenannte Drei-Konten-Modell: zwei separate Konten für die individuellen Ausgaben sowie ein gemeinsames für die alltäglichen Ausgaben.
Schenkungen sind eine Möglichkeit, schon zu Lebzeiten für einen Vermögensausgleich zu sorgen. Ehegatten haben – unabhängig vom gesetzlichen Güterstand – einen persönlichen Freibetrag bei der Schenkungssteuer von 500.000 Euro (Stand: Mai 2024), der alle zehn Jahre neu entsteht. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind gleichgestellt.
Systematisch vorzugehen, ist gerade bei langfristigen Anlagezielen wie der privaten Altersvorsorge äußerst wichtig. In unserer Vermögensverwaltung achten wir auf ein gutes Verhältnis von zu erwartender Rendite und zu erwartendem Risiko auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Anlagestrategie. Sie haben schon Vermögen angelegt, wüssten aber gerne, wie effizient das investiert ist? Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Depot-Check und ein individuelles Gutachten mit vielen Hinweisen für eine bessere Geldanlage.
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