Handlungsbedarf für vermögende Privatanleger durch neue Steuerregeln für 2018
Am 1. Januar 2018 tritt eine Reform des Investmentsteuergesetzes in Kraft. Eine zentrale Veränderung betrifft Anteile an Investmentfonds, die Privatanleger vor 2009 gekauft haben, also vor Einführung der Abgeltungssteuer. „Nur noch bis zum 31. Dezember 2017 gilt für solche sogenannten Altanteile, dass die Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben“, erklärt Anja Kleversaat, Steuerexpertin der Quirin Privatbank. „Ab 2018 unterliegen bei Verkäufen die Kursgewinne solcher Altanteile künftig der Abgeltungssteuer.“