Das von der Energiekontor AG am 6. Juli 2020 angekündigte Aktienrückkaufprogramm startete am 7. Juli 2020 und soll spätestens am 30. Juni 2021 beendet werden. Der Plan: Maximal bis zu Stück 300.000 Aktien der Gesellschaft sollen zurückgekauft werden, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien beziehungsweise auf einen Gesamtkaufpreis von EUR 9.000.000 begrenzt ist. Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Die Quirin Privatbank AG begleitet die Energiekontor AG seit Start des Rückkaufprogramms über die Börse. Die Aktien sollen ausschließlich an der Börse zurückgekauft werden – und zwar unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Dabei darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.